Bei mir bzw. in der Geschäftsstelle sind zwar noch keine Fragen zu dem Thema angekommen, da es aber in anderen Verbänden offensichtlich schon vermehrt Anfragen gab, hat das DTTB-Ressort Rangliste dazu folgende Informationen:
Beim Inaktivitätsabzug gilt weiterhin, dass mit Ausnahme von Nachwuchsspielern jeder 40 Punkte Inaktivitätsabzug erhält, der ein Jahr lang, also 365 Tage, an keinem TTR-relevanten Wettkampf teilgenommen hat. Dabei spielt der Grund für die Nichtteilnahme nach wie vor keinerlei Rolle, schließlich haben die betroffenen Spieler durch die Pause an Wettkampferfahrung verloren. Denn genau dafür ist der Inaktivitätsabzug da. Er ist keine Bestrafung, sondern lediglich eine Anpassung des TTR-Werts an die verringerte Spielstärke. Selbst wenn alle Spieler in Deutschland ein Jahr lang keine Tischtenniswettkämpfe mehr austragen dürfen, erhalten sie alle 40 Punkte Inaktivitätsabzug, denn dann haben sie allesamt an Spielstärke eingebüßt. Beim Inaktivitätsabzug geht es um Fakten, die erfüllt sein müssen, nicht um die Gründe, warum diese Fakten entstanden sind. Deshalb ist es unbedeutend, ob jemand wegen Berufsausbildung, Auslandsaufenthalt, Karriereende, Krankheit, Unlust oder eben wegen coronabedingten Verbots des Wettkampfsports nicht gespielt hat – entscheidend ist ausschließlich, dass er nicht gespielt hat.
Update vom DTTB am 10.03.21: https://www.mytischtennis.de/public/mytischtennis-news/15508/inaktivitaetsabzug-erst-nach-zwei-jahren