wichtige Infos zu Bescheiden über Ordnungsgebühren

von | 14. November 2024

Hallo Sportfreunde,

mit Beginn dieser Saison wurde die Art und Weise der Information zu und Abrechnung von Ordnungsgebühren geändert.

Bisher wurden nach einem PS-Wochenende angefallene Ordnungsgebühren durch die Geschäftsstelle als Bescheid und Rechnung in einem an die Vereine verschickt.
Im Zusammenhang mit einem möglichen Einspruch der Vereine gegen eine Ordnungsgebühr war dies allerdings nicht ganz sauber, so dass jetzt folgende Änderungen im Ablauf gemacht wurden:

  • Anfallende Ordnungsgebühren nach einem PS-Wochenende werden erst einmal nur als Bescheid mit eigener OG-Bescheid-Nummer und Rechtsmittelbelehrung an die Vereine verschickt.
  • Gegen diesen OG-Bescheid können die Vereine ggf. innerhalb von 2 Wochen beim Sportgericht Einspruch einlegen.
  • Sollte der Einspruch gerechtfertigt sein und das Sportgericht urteilt auch so, wird der Bescheid zurückgezogen bzw. nicht in Rechnung gestellt.
  • Zu bestimmten Zeitpunkten (bspw. am Ende jeder Halbserie) werden alle angefallenen (und nicht zurückgezogene) Ordnungsgebühren den Vereinen gesammelt in Rechnung gestellt.

Wenn die Vereinsverantwortlichen eine E-Mail mit einem OG-Bescheid erhalten, wird in der E-Mail explizit darauf hingewiesen, dass der Bescheid keine Rechnung ist und deshalb noch nicht überwiesen werden muss/darf.

Es kommt aber trotzdem wiederholt vor, dass Vereine den im OG-Bescheid genannten Betrag überweisen, was dann zu einer unnötigen Mehrarbeit in der Geschäftsstelle führt, da der Betrag wieder zurück überwiesen werden muss.

!!! Deshalb hier noch einmal der Hinweis und die Aufforderung, dass angefallene Ordnungsgebühren erst dann überwiesen werden, wenn die entspr. Rechnung dazu erstellt und zugesandt wurde. !!!

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