Entscheidung des TTVB zu Abbruch und Wertung des Mannschaftsspielbetriebes der Saison 2020/21
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
das Präsidium des Tischtennis-Verbands Brandenburg e.V. als Entscheidungsgremium hat auf Grundlage von WO Abschnitt M am 04.03.2021 für den Mannschaftsspielbetrieb 2020/21 in allen TTVB-Spielklassen folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Spielbetrieb der Spielzeit 2020/21 wird zum 04.03.21 abgebrochen.
- Die Spielzeit 2020/2021 wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Das Präsidium des TTVB musste über die Fortführung der Spielzeit 2020/21 entscheiden. Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns nach der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) der Länder mit der Bundeskanzlerin am 03.03.21 sowie der Entscheidung des Präsidiums des DTTB vom 16.02.21 bzw. des Präsidiums des NTTV vom 20.02.21, die Saison für die Bundes- bzw. Regionalspielklassen abzubrechen, erscheint uns eine zeitnahe Fortsetzung des Mannschaftsspielbetriebs für nicht möglich.
Ausschlaggebend für die Entscheidung des TTVB-Präsidiums waren dabei folgende Aspekte:
- Gesundheit der Sportler*innen
Trotz zwischenzeitlich sinkender Fallzahlen sind in vielen Brandenburger Landkreisen die Inzidenzen noch größer als 50. Zudem gibt es eine steigende Unsicherheit in der Politik und Bevölkerung hinsichtlich weiterer Virusmutationen. Da die Gesundheit unserer Sportlerinnen und Sportler aber das höchste Gut ist, hält das Präsidium des TTVB eine Fortführung der Spielzeit 2020/21 zum jetzigen Zeitpunkt für nicht verantwortbar. - Unwägbarkeiten in den politischen Entscheidungen
Derzeit gibt es seitens unserer Landesregierung und darüber hinaus noch keine verlässlichen Stufenpläne zu Lockerungen, aus denen hervorgeht, ab wann Tischtennis als Hallensport wieder uneingeschränkt möglich sein wird. Außerdem steht noch nicht fest, welche Inzidenzen in Zukunft für Lockerungen maßgeblich sein werden bzw. wann diese erreicht werden können. Bisher gilt, dass weitere Öffnungsschritte laut Beschluss der letzten MPK erst ab einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner zu erwarten sind. - Hallenverfügbarkeit
Derzeit ist nicht absehbar, wann in Brandenburg flächendeckend wieder wettkampfmäßiger Hallensport betrieben werden kann. Auch wenn TT als Hallensport nach der Landesverordnung Brandenburgs wieder erlaubt sein sollte, ist nicht sichergestellt, dass alle Brandenburger Kommunen ihre Hallen zeitnah wieder für Vereine öffnen. - Chancengleichheit
Der Tischtennissport steht für Fairness. Für die meisten unserer Sportlerinnen und Sportler war es nicht möglich, während des Lockdowns zu trainieren. Lediglich Kaderathleten durften aufgrund unserer Landesverordnungen weiterhin trainieren. - Planungssicherheit
Durch die getroffenen Entscheidungen möchte das Präsidium Planungssicherheit herstellen. Die Vereine sollen frühzeitig wissen, welcher Spielklasse ihre Mannschaften angehören, um Planungen für die kommende Spielzeit zu ermöglichen.
Erläuterungen zu den Auswirkungen der Beschlüsse
Für die Wertung der Spielzeit 2020/2021:
- In allen TTVB-Spielklassen, deren Spielzeit für ungültig erklärt wurde, gibt es weder Auf- noch Absteiger. Ebenfalls gibt es keine Abschlusstabellen in diesen Spielklassen.
- Neue Reservespieler-Stati werden zur Spielzeit 2021/22 nicht vergeben. Dies hatte der DTTB-Bundestag 2020 (Antrag Nr. 24) entschieden. Zudem entfällt der Reservespieler-Status zum Dezember 2020, wenn ein/e Spieler/in mit RES-Status mindestens ein Spiel in der vorangegangenen Halbserie absolviert hat.
- Die Wertung der bisher absolvierten Spiele für die TTR-Berechnung bleibt unberührt.
Für die Saison 2021/22:
- Die Zusammensetzung der Spielklassen für die Spielzeit 2021/22 entspricht jener der Spielklassen 2020/21 nach Ende der Spielklasseneinteilung.
- Mannschaften, die nach der Spielklasseneinteilung zur Spielzeit 2020/21 zurückgezogen oder gestrichen wurden, erhalten erneut das Startrecht in dieser Spielklasse.
- Aufsteiger aus einem untergeordneten und nicht für ungültig erklärten Spielbetrieb der Kreise erhalten das Startrecht in einer Gruppe der jeweiligen untersten Landesklasse.
- Folgendes Auffüllverfahren ist anzuwenden, falls eine Spielklasse oder Gruppe nach der Vereinsmeldung nicht die Sollstärke erreicht:
-
- Es werden die Mannschaften aus der nächsttieferen Spielklasse herangezogen. Da es keine Reihenfolge dieser Mannschaften aus der Spielzeit 2020/21 gibt, wird die Reihenfolge der Spielzeit 2019/20 gemäß WO F 3.4 herangezogen.
- Zunächst müssen Mannschaften befragt werden, die für die Spielzeit 2020/21 auf die Spielklasse verzichtet haben, d.h. eine Mannschaft, die für die Spielzeit 2020/21 auf das Startrecht in der nächsthöheren Spielklasse verzichtet hat, muss nun erneut befragt werden und kann das Startrecht wahrnehmen.
- Für das Auffüllverfahren wird das Ergebnis der Spielzeit 2019/20 herangezogen, insbesondere mit der in WO M 3.3.1 vorgesehenen Quotientenregel.
- Die Sollstärke einer TTVB-Spielklasse in der Spielzeit 2021/22 kann durch das oben beschriebene Verfahren überschritten werden, wenn zwei oder mehr gleichrangige Mannschaften zur Verfügung stehen und ihre Auffüllbereitschaft erklären.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann gemäß WO A 19.3 Einspruch beim TTVB-Sportgericht eingelegt werden. Der Einspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung bzw. nach Bekanntwerden an den Vorsitzenden des Sportgerichtes des TTVB, Andreas von Hübschmann, Bahnhofstr. 20, 17268 Templin, E- Mail: huebschmann@von-huebschmann.de zu richten. Auf die Vorschriften der Rechtsordnung des TTVB wird verwiesen.
gez. Michael Berkner gez. Dirk Schiffler
Präsident des TTVB Vizepräsident Sport des TTVB
Der Wortlaut des Beschlusses hier als Datei zum Download.