Aus gegebenem Anlass möchte der Verband noch einmal auf folgendes hinweisen:
Für Punktspiele und Turniere im TTVB gelten im Zusammenhang mit COVID-19 die Umgangsverordnung des Landes Brandenburg, das Schutz- und Handlungskonzept des DTTB und die auf der TTVB-Homepage veröffentlichten Verhaltensregeln, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.
Die Kontaktdatenerhebung ist in der Umgangsverordnung vorgeschrieben und der TTVB hat auf seiner Homepage dafür Vordrucke zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Auf diesen Vordrucken wird lediglich darauf hingewiesen, dass die Kontaktdaten und die Angaben zu den 3G-Regeln wahrheitsgemäß eingetragen werden müssen. Es steht nirgendwo geschrieben und es ist von Seiten des Verbandes auch nie in irgendeiner Form kommuniziert worden, dass die Abgabe der Kontaktdatenliste im Sinne der Umgangsverordnung ausreichend ist.
Jedem Spieler muss und sollte bewusst sein, dass der Heimverein bei einem Punktspiel bzw. der durchführende Verein eines Turniers das Hausrecht in der Halle hat und die Regeln und Festlegungen der Umgangsverordnung anwendet/umsetzt und auch die 3G-Angaben auf der Kontaktdatenliste kontrolliert. Jeder Spieler ist also verpflichtet, auf Verlangen die entsprechenden Nachweise zu erbringen.
Die Vorlagen für die Kontaktdatenerhebung sind ebenfalls um den letzten Satz ergänzt und aktualisiert worden.