Da derzeit noch viele längst fällige Rechnungen für Spielberechtigungen und Spielerwechsel sowie verhängte Ordnungsgebühren noch nicht beim TTVB eingegangen sind, möchte ich darauf hinweisen, dass ich, sollten diese Beträge nicht bis zum 31.07.2015 auf das Konto des TTVB eingegangen sein, Mahngebühren erheben werde. Das muss aber wirklich nicht sein, wenn die Zahlungsfrist eingehalten wird bzw. noch offene Beträge bis 31.07.2015 auf dem TTVB-Kontoi eingegangen sind!
LSB Brandenburg sucht Übungsleiter und Trainer für die Umsetzung des Startchancen-Programms
Für die Umsetzung des Startchancen-Programms im Land Brandenburg suchen wir engagierte Übungsleiter:innen und Trainer:innen mit mindestens einer DOSB C-Lizenz ,die Sport- und Bewegungsangebote an Schulen durchführen möchten. Im Rahmen des Programms organisiert der...


