Festlegungen des TTVB für den Wettkampfbetrieb in Corona-Zeiten

von | 22. Oktober 2020

Nach dem Saisonabbruch im März werden sich sicherlich alle Brandenburger TT-Spieler wieder auf die neue Saison freuen. Ausgehend von der aktuellen „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ wird allerdings auch die neue Saison leider nicht normal ablaufen (können).

Das Präsidium des TTVB hat auf Vorschlag des Sportausschusses beschlossen, dass unter Anwendung der Vorschriften des Abschnitts M der WO nachfolgende Regeln mit sofortiger Wirkung im Zuständigkeitsbereich des TTVB (einschließlich seiner Landesbereiche) in Kraft treten:

  1. In den Nachwuchs-Spielklassen werden alle Mannschaftskämpfe mit Doppel
  2. In den Erwachsenen-Spielklassen werden alle Mannschaftskämpfe ohne Doppel
    • Gemäß WO M 6 werden beim Aussetzen von Doppeln alle zum Spielsystem gehörenden Einzel gespielt.
    • Das Ergebnis eines Mannschaftskampfes reicht dann z.B. im 6er-Paarkreuzsystem und im Werner-Scheffler-System von 12:0 bis 6:6.
    • Es bleibt in allen Erwachsenen-Spielklassen bei der geplanten Vergabe von Tabellenpunkten.
    • technischer Hinweis für Vereine und Spielleiter: click-TT wurde in den letzten Wochen auf den „Doppelverzicht“ vorbereitet
  3. Sind Sporthallen aufgrund behördlicher Anordnung eingeschränkt bzw. nicht nutzbar, hat der betroffene Verein eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass die Mannschaftskämpfe trotzdem stattfinden können.
    • durch Heimrechttausch, Spielverlegung oder generelles Ausweichen in eine andere Sporthalle
    • Unter diesen Umständen muss der Spielgegner einer derartigen Spielverlegung zustimmen.
    • Für derartige Spielverlegungen nach der offiziellen Ansetzungswoche werden die Ordnungsgebühren gemäß WO G 6.2.4 und Anlage 1, A 5 der FO ausgesetzt.
    • Sollte von einem betroffenen Verein ein Antrag auf Spielabsetzung beim Spielleiter gestellt werden, dann ist die amtliche Mitteilung mit einzureichen.
  4. Einzelne Ausfälle von Spielern sind auch bei Corona wie bei jedem anderen krankheitsbedingten Ausfall mit einer Ersatzgestellung zu kompensieren. Freiwillige Quarantänen oder der Teilnahmeverzicht wegen des Ansteckungsrisikos erfordern ebenfalls eine Ersatzgestellung und begründen keine Spielabsetzung oder -verlegung.
    • Sollte eine gesamte Mannschaft durch behördliche Anordnung in Quarantäne geschickt werden, dann ist für die betroffenen Mannschaftskämpfe analog Punkt 3 zu verfahren.
  5. Die vorgenannten Regelungen Nr. 1 bis 4 gelten für die gesamte Dauer der Vorrunde. Für die Rückrunde ist eine Beschlussfassung etwa Anfang/Mitte Dezember vorgesehen.

Der TTVB möchte mit diesen Festlegungen einen Spielbetrieb sicherstellen, der nach Möglichkeit keine Mannschaften benachteiligt und die Interessen besonders der sogenannten „Risikogruppen“ berücksichtigt.

 

Den Wortlaut als Datei findet ihr hier.

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