Das Präsidium des TTVB hat in Zusammenarbeit mit dem Sportausschuss am 26.08.2021 beschlossen, dass unter Anwendung der Vorschriften des Abschnitts M der Wettspielordnung (WO) nachfolgende Festlegungen für den Mannschaftsspielbetrieb der Saison 2021/22 mit sofortiger Wirkung in allen Altersklassen im Zuständigkeitsbereich des TTVB in Kraft treten:
- Die Mannschaftskämpfe aller Spielsysteme werden mit Doppeln ausgetragen.
Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich behördlicher Anordnungen, welche die Austragung von Doppeln verhindern oder einschränken können. Die Entscheidung darüber kann – je nach Dringlichkeit der Verordnung – sehr kurzfristig erfolgen. Im konkreten Fall ist es also durchaus möglich, dass ein Verbot der Doppelaustragung von einem auf den anderen Tag für eine gesamte Gruppe in Kraft tritt.
- Für die Saison 2021/22 gelten die in WO G 7.4.2 genannten Regelungen vollumfänglich.
Die Ordnungsgebühr für das Zurückziehen einer Mannschaft wird weiterhin ausgesetzt.
- Die Vorschriften für die Absetzung von Mannschaftskämpfen (WO G 6.1) werden wie folgt ergänzt:
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- Die Absetzung eines Mannschaftskampfes durch den Spielleiter darf auch dann erfolgen, wenn die Hallenkapazität durch behördliche Anordnungen eingeschränkt wird oder die Austragungsstätte unter Hinweis auf das Infektions-geschehen erst gar nicht zur Verfügung steht.
- Der Antrag auf Absetzung ist seitens des Vereins unter Vorlage einer amtlichen Mitteilung zu stellen.
- Die Antragsfristen gemäß WO G 6.1.7 werden für diese Fälle außer Kraft gesetzt.
- Alle Spielleiter im TTVB werden angehalten, über Vereinsanfragen, die durch Krankheitsfälle ausgelöst werden, im Rahmen der einschlägigen Vorschriften zu entscheiden. Erkrankungen jedweder Art sowie Quarantänen im Rahmen der Pandemie erfordern eine Ersatzgestellung und begründen keinen Antrag auf Spielabsetzung.
Die vorgenannten Regelungen Nr. 1 bis 3 gelten für die gesamte Dauer der Vorrunde. Für die Rückrunde ist eine Beschlussfassung etwa Anfang/Mitte Dezember vorgesehen, sofern besondere Umstände nicht eine frühere Entscheidung erzwingen.
Zusätzlich zu den vorstehenden Beschlüssen im Rahmen des Abschnitts M der WO weist das Präsidium/der Sportausschuss darauf hin, dass die Regelungen in der jeweils gültigen Umgangsverordnung des Landes Brandenburg, des COVID-19 Schutz- und Handlungskonzeptes des DTTB und die Verhaltensregeln des TTVB beachtet werden.
Dazu gehört u.a. weiterhin die Erfassung der Kontaktdaten aller anwesenden Personen in den Sporthallen. Dafür gibt es auf der TTVB-Homepage unter Home > Downloads & Service > Saisonunterlagen entsprechende Vordrucke, die um die notwendigen 3G-Angaben (Geimpft, Genesen, Getestet) erweitert wurden. Wir empfehlen, dass die jeweiligen Gastmannschaften schon mit einer vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Kontaktdatenliste zum Auswärtsspiel anreisen.
Sollte es gemäß den Regelungen in der Umgangsverordnung notwendig sein, obliegt die Kontrolle der Nachweise dem gastgebenden Verein. In der Praxis sollte der Abgleich der von den Mannschaftsführern genannten Aufstellungen mit den vorgelegten Kontaktdatenlisten ausreichen und nur wenig Zeit in Anspruch nehmen.
Den Wortlaut dieses Beitrages als pdf-Dokument gibt es hier.